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Das gesammelte Praxis-Wissen der hauptamtlichen Gartenfachberater des Verbands Wohneigentum finden Sie unter www.gartenfachberatung.de.
(bis zu einer Bausumme von 600.000 EUR)
Deckungssummen:
3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
60.000 EUR für Vermögensschäden
Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Bauherren-Haftpflicht, als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch und Grabarbeiten) auf dem versicherten Anwesen bis zu einer Bausumme von 600.000 EUR.
Der Haftpflichtschaden muss einem Dritten (nicht am Bau Beteiligten) entstehen.
Diese Bauherren-Haftpflichtversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Unfallversicherung für Bauhelfer nach der Reichsversicherungsordnung.
1. Meldung des Schadens direkt beim Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft oder beim Bezirksverband
2. Übersendung eines Schadenformulars durch den Bezirksverband
3. Vollständig ausgefülltes Schadenformular an den Bezirksverband zurücksenden.
Stand: 01.08.2004 Änderungen vorbehalten!